ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Streetfood Festivals
der Firma Mario Nussbaumer, Wunderburgstrasse 5, 4810 Gmunden.
zuletzt geändert: 12. September 2024
Zahlungs- und Stornobedingungen
Der Kunde verpflichtet sich nach Angebots-Zustimmung eine Anzahlung von 50% der im Angebot angeführten Speisen, sowie den Betrag für Anfahrtspauschale/MitarbeiterInnen/Logistikbeitrag zu überweisen.
Nach dem Catering wird die Schlussrechnung gelegt welche ohne Abzug zu begleichen ist.
Bei Storno 30 Tage und länger vor dem Catering erhält der Kunde 100% der Anzahlung retour.
Bei Storno 29 bis 15 Tage vor dem Catering erhält der Kunde 50% der Anzahlung retour.
Bei Storno 14 bis 0 Tage vor dem Catering erhält der Kunde 0% der Anzahlung retour.
Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Caterer und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht mit dem Gerichtsstand Gmunden.
Die allgemeine Vertragssprache ist Deutsch
Technische Änderungen, Druckfehler und alle Rechte vorbehalten.
Der Caterer ist Firma Mario Nussbaumer, Wunderburgstrasse 5, 4810 Gmunden
Der Gerichtsstand ist Gmunden.
Es gilt österreichisches Recht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.