Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Firmencaterings
zwischen
Firma Mario Nussbaumer
Wunderburgstraße 5, 4810 Gmunden
(im Folgenden „Caterer“ oder „Veranstalter“)
und
[Auftraggebende Firma]
(im Folgenden „Kunde“)
AGB Catering
zuletzt geändert: 1. Oktober 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Catering
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Caterer Mario Nussbaumer, Wunderburgstraße 5, 4810 Gmunden (im Folgenden „Caterer“ genannt) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese vom Caterer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Caterer und dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Angebotsbestätigung durch den Kunden und anschließender Bestätigung durch den Caterer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Mit Annahme des Angebots ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Diese umfasst die pauschalierten Foodtrucks, die Mindestabnahme pro Foodtruck sowie die vereinbarten Kosten für Anfahrt, Personal und Logistik. Der Kunde erhält hierüber eine gesonderte Rechnung.
3.2. Nach Durchführung des Caterings wird die Schlussrechnung gelegt. Diese richtet sich nach der tatsächlich konsumierten Anzahl an Speisen und Getränken, wobei die im Angebot angegeben Mindestabnahme pro Foodtruck als vereinbart gilt und jedenfalls zu bezahlen ist.
3.3. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
3.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
4. Stornobedingungen
4.1. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich bekanntzugeben.
4.2. Es gelten folgende Rückerstattungsregelungen:
- Stornierung 30 Tage oder länger vor dem Catering-Termin → 100 % der Anzahlung wird rückerstattet.
- Stornierung 29 bis 15 Tage vor dem Catering-Termin → 50 % der Anzahlung wird rückerstattet.
- Stornierung 14 bis 0 Tage vor dem Catering-Termin → keine Rückerstattung der Anzahlung.
4.3. Unberührt bleibt das Recht des Caterers, im Falle einer kurzfristigen Stornierung darüberhinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen, soweit ein solcher nachweislich entstanden ist.
5. Höhere Gewalt
Kann das Catering aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, extreme Wetterbedingungen oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Umstände) nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, so entfallen die Leistungspflichten beider Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Störung. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall abzüglich allfälliger nachweisbarer Vorleistungen (z. B. bereits entstandene Kosten für Personal, Logistik oder Warenbestellungen) rückerstattet. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Haftung
Der Caterer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben sämtliche gelieferten Waren im Eigentum des Caterers.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Caterer und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht.
8.2. Gerichtsstand ist Gmunden.
8.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
8.4. Technische Änderungen, Druckfehler und alle Rechte bleiben vorbehalten.
