AGB für Gastronomen – Streetfood und Catering


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Firma Mario Nussbaumer, Wunderburgstraße 5, 4810 Gmunden
(im Folgenden „Veranstalter“ oder „Marktbetreiber“ genannt)

Hinweis: Diese AGB gelten getrennt für:

  1. Streetfood Festivals / Märkte – Standbetreiber (Foodtrucks, Händler)
  2. Firmencaterings / Veranstaltungen – zugebuchte Foodtrucks und Gastronomie

Zuletzt geändert: 1. Oktober 2025


Teil 1: Streetfood Festivals / Märkte

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Marktbetreiber und den Standbetreibern (im Folgenden „Mieter“ genannt).
1.2 Abweichungen oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausgeschlossen.
1.4 Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.


2. Stand- und Stromgebühren

2.1 Die Standgebühr beinhaltet Strom (ca. 3 kW) und Müllentsorgung. Zusätzlicher Strom wird extra verrechnet.
2.2 Standgebühr ist netto, zzgl. 20 % MwSt.
2.3 Gasbetrieb ist untersagt.
2.4 Mieter stellen eigene Kabel und Geräte sicher; Schäden durch defekte Geräte oder Stromausfälle werden mit 300 € netto Vertragsstrafe geahndet.


3. Buchung und Zahlung

3.1 Teilnahme erfolgt nach Bewerbung und schriftlicher Zusage des Marktbetreibers.
3.2 Anmeldung wird erst durch Rücksendung des unterschriebenen Vertrags und Zahlung der Standgebühr verbindlich.
3.3 Standgebühren sind spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
3.4 Bei Nichtzahlung wird der Stand anderweitig vergeben.
3.5 Stornierungen:

  • Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr wird einbehalten.
  • Innerhalb von 21 Tagen: keine Rückerstattung.

4. Aufbau, Abbau und Reinigung

4.1 Aufbau gemäß Zeitplan des Marktbetreibers; Stände 2 Stunden vor Marktbeginn betriebsbereit.
4.2 Verspäteter Aufbau kann zur Rücknahme der Standplatzierung führen; Standgebühr wird nicht erstattet.
4.3 Abbau nur nach Veranstaltungsende und in Absprache mit Marktbetreiber.
4.4 Öl-, Fett- und sonstige Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters fachgerecht entfernt. Müll oder zurückgelassene Gegenstände ebenfalls auf Kosten des Mieters.


5. Auflagen und Sicherheit

5.1 Alle gesetzlichen Auflagen (Hygiene, Gewerberecht, Brandschutz, Registrierkassenpflicht, Nichtrauchergesetz etc.) liegen beim Mieter.
5.2 Materialien für Standdekoration müssen schwer entflammbar sein; offenes Feuer nur mit Genehmigung erlaubt.
5.3 Stand während Öffnungszeiten besetzt und ausreichend Produkte bereitstellen.
5.4 Untervermietung oder Weitergabe der Standfläche verboten.
5.5 Haftpflichtversicherung ist Pflicht, inklusive Personenschäden.


6. Haftung

6.1 Mieter haften für Schäden an Standfläche, Gebäuden, Geräten, Waren und Personen.
6.2 Marktbetreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Ausfall / Höhere Gewalt

7.1 Absagen aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken, behördlicher Anordnungen, Pandemien oder Naturkatastrophen berechtigen zur Absage/Verlegung.
7.2 Standgebühren werden abzüglich nachweisbarer Vorleistungen erstattet; weitere Kosten (Reise, Produktion, Umsatzverlust) gehen zu Lasten der Mieter.


8. Fotografien, Film und Datenschutz

8.1 Marktbetreiber darf fotografieren und filmen; Material darf für Presse/Promotion genutzt werden.
8.2 Eingereichte Medien des Mieters dürfen ebenfalls für Promotion verwendet werden.
8.3 Alle Informationen/Unterlagen des Marktbetreibers bleiben Eigentum desselben und dürfen nicht ohne Zustimmung genutzt werden.


9. Recht / Gerichtsstand

9.1 Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand ist Gmunden.
9.2 Vertragssprache: Deutsch.
9.3 Technische Änderungen, Druckfehler und alle Rechte vorbehalten.


Teil 2: Firmencaterings / Veranstaltungen

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und zugebuchten Foodtrucks/Gastronomen.
1.2 Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande.


2. Buchung und Zahlungsbedingungen

2.1 Foodtrucks/Gastronomen werden vom Veranstalter für die Veranstaltung beauftragt.
2.2 Vergütung erfolgt ausschließlich aus Zahlungen des Auftraggebers (Firma).
2.3 Zahlungsrisiko / Insolvenz des Auftraggebers:

  • Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit, besteht kein Anspruch der Foodtrucks auf Auszahlung vom Veranstalter.
  • Mieter tragen das wirtschaftliche Risiko.
    2.4 Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen; bei Stornierung gelten individuelle Vereinbarungen, soweit vertraglich geregelt.

3. Aufbau, Betrieb und Abbau

3.1 Foodtrucks sind rechtzeitig aufzubauen und während der Veranstaltungszeiten besetzt zu halten.
3.2 Reinigung nach Veranstaltungspflicht: Öl-, Fett- oder sonstige Verschmutzungen werden auf Kosten des Foodtrucks entfernt.


4. Haftung

4.1 Foodtrucks haften für Schäden an Geräten, Standflächen oder Personen.
4.2 Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.3 Bei Nichtzahlung oder Insolvenz des Auftraggebers übernimmt der Veranstalter keine Haftung gegenüber den Foodtrucks.


5. Höhere Gewalt

5.1 Absagen aufgrund höherer Gewalt, Pandemien, behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsrisiken berechtigen den Veranstalter, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
5.2 Foodtrucks haben keinen Anspruch auf Ersatz von Reise-, Produktions- oder Umsatzkosten, außer bereits geleistete Zahlungen wurden empfangen.


6. Recht / Gerichtsstand

6.1 Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand ist Gmunden.
6.2 Vertragssprache: Deutsch.
6.3 Technische Änderungen, Druckfehler und alle Rechte vorbehalten.

Veranstalter:
Firma Mario Nussbaumer
Wunderburgstraße 5, 4810 Gmunden